5 Tipps Damit Sie nicht den Kürzeren ziehen
Nach einem Unfall gibt es viel zu beachten. Mit diesen Tipps sind Sie auf der sicheren Seite und schützen Ihre Rechte.
1
Beauftragen Sie immer einen unabhängigen Gutachter, wenn Sie unschuldig sind.
2
Vermeiden Sie Angebote im Internet, die zu verlockend klingen könnten.
3
Lassen Sie sich professionell beraten, wenn Sie den Schaden fiktiv abrechnen möchten.
4
Buchen Sie Mietwagen nicht voreilig, Nutzungsausfallentschädigung kann besser sein.
5
Sie haben das Recht auf einen spezialisierten Anwalt auf Kosten der gegnerischen Versicherung.
Fachbegriffe aus der Schadenwelt verständlich erklärt
Wir entschlüsseln die wichtigsten Begriffe rund um Ihren Unfallschaden, damit Sie genau wissen, wovon die Rede ist.
130%-Grenze
Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30%, kann der Geschädigte das Fahrzeug dennoch instandsetzen lassen, sofern er es weiter nutzt und die Reparatur fachgerecht durchgeführt wird.
Bagatellschaden
Ein Blechschaden bei einem Verkehrsunfall, der einen Mindest-Sachwert für die Aufnahme durch Behörden deutlich unterschreitet und keinen Personenschaden zur Folge hat.
Fiktive Abrechnung
Der Geschädigte kann wählen, ob er das Fahrzeug reparieren lässt oder sich die ermittelten Reparaturkosten auszahlen lässt. Bei fiktiver Abrechnung wird der Restwert abgezogen, wenn die Reparaturkosten über 70% liegen.
Nutzungsausfall
Wenn kein Ersatzfahrzeug angemietet wird, besteht Anspruch auf eine Geldentschädigung für die entgangene Nutzung des beschädigten Pkw, deren Höhe von der Reparaturdauer abhängt.
Restwert
Der Wert, den ein unabhängiger Sachverständiger auf dem allgemeinen Markt für das beschädigte Fahrzeug ermittelt hat. Der Geschädigte muss sich in der Regel nicht auf höhere Ankaufpreise spezieller Restwertaufkäufer einlassen.
Totalschaden
Tritt ein, wenn die Wiederherstellung des Fahrzeugs nicht möglich (technischer Totalschaden) oder unwirtschaftlich ist (wirtschaftlicher Totalschaden). Der Anspruch auf Wiederherstellung wandelt sich in einen Geldersatzanspruch.
Wertminderung
Ein erstattungsfähiger Schaden, der begründet wird durch den geringeren Erlös eines Unfallwagens bei einem späteren Verkauf im Vergleich zu unbeschädigten Fahrzeugen. Wird im Gutachten gesondert ausgewiesen.
Wiederbeschaffungswert
Der Wert, den der Geschädigte für ein vergleichbares Fahrzeug bei einem seriösen Händler aufwenden muss. Der Sachverständige berücksichtigt alle wertbildenden Faktoren und die örtliche Marktlage.
Unverschuldeter Unfall? Wir sind für Sie da!
Der erste Schreck ist verflogen. Rufen Sie uns an – wir kümmern uns um Ihre Interessen und es entstehen Ihnen keine Kosten!
Schnelle Hilfe
Wir sind für Sie da – jetzt Kontakt aufnehmen!
Einfach das Formular ausfüllen, und wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Telefon
+49 172 7115922
E-Mail
mail@fahrzeuggutachten.de
Ihre Experten für professionelle Fahrzeuggutachten im Einsatzgebiet: Gerlingen, Leonberg, Böblingen, Ludwigsburg, Stuttgart
Kontakt
Telefon
+49 172 7115922
KFZ Gutachter
Leonberger Straße, 70839 Gerlingen